SOLAR-POWER-SIMULATION
Simulationsservice
falls Ihnen diese nicht zur Verfügung steht, müssen Sie auf Simulation und Optimierung jedoch nicht verzichten. SolarWare übernimmt diesen Service als Dienstleistung auf Basis Ihrer persönliche Daten !
Die Simulations-Software ist Eigentum des Autors Dipl.-Ing. Norbert L. Brodtmann, der das Copyright hält. Der Nutzer erkennt durch Nutzung der Simulations-Software und ihrer Ergebnisse diese Nutzungslizenz und die mit ihr untrennbar verbundenen Gewährleistungs- bedingungen an, er erwirbt keinerlei Eigentumsrechte.
Gewährleistung
Diese Simulation läuft als spezielles Anwendungsprogramm unter der Microsoft-Software Excel 97® sowie Windows 95®, die für die zweckdienliche Nutzung unabdingbar erforderlich ist; hinsichtlich der Gewährleistung für Software gelten die Microsoft®- Gewährleistungsbedingungen uneingeschränkt ebenfalls für diese Simulations-Software.
Die Simulation beruht auf Näherungsalgorithmen (physikalisch/mathematisch ungenauen Formeln). Die Simulationsergebnisse zeigen dementsprechend Ergebnisse, die in der Relation als gut zu erachten sind, die natürlichen, gemessenen Werte können jedoch von der Simulation abweichen. Wirtschaftliche Ansprüche jeglicher Art kann der Nutzer hieraus nicht geltend machen.
Die beschriebenen Funktionen sind nach bestem Wissen und Gewissen auf einwandfreien Ablauf getestet, unvorhersehbare Fehler in der Programmabarbeitung sind jedoch nicht auszuschließen. Im übrigen beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, die Ansprüche betreffen den Bereich der zugesicherten Eigenschaften.
Der Autor haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, sowie unvorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Nutzers liegende Schäden. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Anzuwendendes Recht
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung rechtsungültig sein, so werden die übrigen hiervon nicht berührt. Die Lizenzparteien werden in diesem Falle eine Vereinbarung treffen, die den ungültigen Punkten wirtschaftlich entspricht.